Häufig gestellte Fragen
Was hat sich seit Januar 2017 in der Pflegeversicherung geändert?
Drei Pflegestufen wurden in fünf Pflegegrade umgestellt.
Jeder Pflegebedürftige hat nun Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Was wird jetzt in der Begutachtung anders bewertet?
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beurteilt den Grad der Selbständigkeit. Was kann der Betroffene noch selbst, ohne Hilfestellung leisten. Die Selbstständigkeit wird in verschiedenen Lebensbereichen erfragt.
Welche Lebensbereiche sind das?
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung, ...)
Umgang mit krankheitsspezifischen / therapiebedingten Anforderungen
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Ein breites Spektrum an Maßnahmen und Möglichkeiten können mit und über die Pflegekasse finanziert werden. U.a. Pflege-, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, notwendige Umbaumaßnahmen, Schulungsmaßnahmen …
Die Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung zu sehen.
Was versteht man unter Behandlungspflege?
Behandlungspflegemaßnahmen, welche der Arzt anordnet. Sie werden von Pflegefachkräften ausführt. Das Verabreichen von Medikamenten gehört ebenso dazu wie ein Kompressionsverband anlegen, Injektionen oder Wundversorgung durchführen. Die Kostenübernahme muss von der Krankenkasse genehmigt werden.